Putins Weg nach Den Haag
Karim Khan, der Chefankläger des Internationalen Strafgerichtshofs in Den Haag (IStGH), hat vor Kurzem angekündigt, Ermittlungen wegen mutmaßlicher Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit in der Ukraine einzuleiten. Damit wird eine realistische Möglichkeit eröffnet, den russischen Präsidenten Vladimir Putin für seine Völkerrechtsverletzungen strafrechtlich zur Verantwortung zu ziehen. Für Putin könnte das langfristig ziemlich unangenehm werden.

Bei einer Antikriegs-Demonstration | (Foto: Privat)
Putins Kapitalverbrechen
In einem ist sich wohl die gesamte Völkerrechtsblase einig: Putin hat durch die Anordnung des Einmarsches russischer Truppen in der Ukraine die grundlegendste Regel des modernen Völkerrechts verletzt – das völkerrechtliche Gewaltverbot (Artikel 2 Abs. 4 UN-Charta). Auf diese Völkerrechtsverletzung hat die internationale Staatengemeinschaft mit weitreichenden Sanktionen reagiert. Doch was sind die individuellen Konsequenzen für Putin? Kann man ihn strafrechtlich zur Verantwortung ziehen? Zu dieser Frage scheint sich auch die österreichische Spitzenpolitik bereits Gedanken zu machen. So verkündete Bundeskanzler Karl Nehammer in der Pressekonferenz vom 1. März, dass der russische Präsident voll verantwortlich gemacht werde, “wenn es darum geht, Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit aufzuklären”. Dem Bundeskanzler schwebt wohl vor, Putin vor den IStGH in Den Haag zu stellen. Doch ist eine strafrechtliche Verfolgung Putins vor diesem Gerichtshof theoretisch möglich? Um die Antwort vorwegzunehmen: Es wird nicht möglich sein, Putin für die Verletzung des völkerrechtlichen Gewaltverbots hinter Gitter zu bringen. Eine Verfolgung wegen etwaiger Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit ist jedoch durchaus denkbar. Aber alles der Reihe nach.