Die Grenzen von "Soft Power" oder: Wie viele Divisionen hat das Völkerrecht?
Wie kann ein Angriffskrieg angemessen geahndet werden, ohne gegen die Täter Krieg zu führen? Ein Gastkommentar
Was folgt ist eine stark überarbeitete und aktualisierte Fassung eines Kommentars, den ich am Tage der Invasion der Ukraine in Wut entwarf. Nun beschießen russische Truppen Kharkhiv, Kyiv und andere ukrainische Städte. Die gesamte Stadt Mariupol wird verwüstet, auf Zivilisten wird keine Rücksicht genommen. Die Empörung darüber ist berechtigt. Die Invasion wurde zu Recht verurteilt, wirtschaftliche Sanktionen wurden eingeleitet, und nun sind auch Waffenlieferungen nach der Ukraine unterwegs. Doch gerade die Debatte über solche Maßnahmen weist auf die Grundsatzfrage hin, die hier eigentlich zu stellen ist: Wie kann eine offenkundige Verletzung der zentralen Bestimmung des Völkerrechts, das Verbot des Angriffskrieges, angemessen geahndet werden, ohne gegen die Täter Krieg zu führen?