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DIE TERROROPFER UND DAS GELD
Das Landesgericht für Zivilrechtssachen beschäftigt sich mit dem Terroranschlag vom 2. November 2020. Die Familie des getöteten 21-jährigen Nedjip V. hatte eine Amtshaftungsklage eingebracht. Für den Rechtsvertreter der betroffenen Korneuburger Familie besteht kein Zweifel, dass der Staat Fehler gemacht habe. Die Richterin schloss die Verhandlung am ersten Tag indes ohne weitere Beweisaufnahme. Die Finanzprokuratur als Anwalt der Republik geht von einer Einstellung des Verfahrens aus und verweist auf den Unterstützungsfonds für die Terroropfer.