Unser ORF, unser ORF-Beitrag

Ein kluges Urteil des Verfassungsgerichts zwingt die Regierung, die ORF-Finanzierung zu reformieren. Plädoyer für eine "Haushaltsabgabe".

BARBARA TÓTH
Falter & Meinung, FALTER 30/22 vom 27.07.2022

Foto: Cottonbro | Pexels

Als hätte diese Regierung nicht schon genug schwierige Aufgaben zu lösen, hat ihr der Verfassungsgerichtshof vergangene Woche eine weitere, demokratiepolitisch höchst wichtige, gleichzeitig heikle Reform aufgetragen: die ORF-Finanzierung gehört geändert.

Was ist passiert? Bis dato müssen Menschen, die in ihrem Haushalt kein "Empfangsgerät" haben, kein Programmentgelt zahlen. Das war nun wirklich eine Regelung aus einer analogen Zeit, als Handys, Tablets und On-Demand-Medienkonsum noch Fremdworte waren und das Radio- und Fernsehgerät das Maß aller Dinge. So kam es, dass der ORF zwar alle Menschen mit Nachrichten, Unterhaltung und Sport versorgt, viele dafür zahlen, aber jene, die übers Internet konsumieren, bis dato nicht. Das war weder fair noch verfassungskonform, entschied das Höchstgericht. Diese "Streaminglücke" muss die schwarz-grüne Koalition bis Anfang 2024 schließen. Die Grünen wollen - so wie die Neos - das Momentum nutzen, um ihren lang gehegten Wunsch nach einer

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  744 Wörter       4 Minuten

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