„Der Waffenhändler ist nicht der Mörder“

Der Hochrisikoprozess gegen Anschlagshelfer vom 2. November läuft. Das Sühnebedürfnis des Volkes trifft auf juridische Zweifel

LUKAS MATZINGER
Politik, FALTER 43/22 vom 26.10.2022

Gerichtszeichnung vom Verteidiger David Jodlbauer, dessen Mandanten Arijanit F. und einem Justizwachebeamten (Illustration: Gerald Hartwig/zeichenstrich.de)

Ein Metalldetektor vor dem Schwurgerichtssaal, Fotografieren weitum verboten. Der Justizwachebeamte trägt Sturmgewehr, die Anklägerin heißt zu ihrem Schutz nur "Staatsanwältin der Abt. 552 St". Am vergangenen Dienstag begann am Straflandesgericht ein Prozess, wie ihn Wien lange nicht erlebt hat. Zum Glück.

Am 2. November 2020 hatte der 20-jährige haftentlassene Dschihadist Kujtim F. die ganze Stadt angegriffen: 81 Mal hatte er in den Ausgehgassen der Innenstadt seinen Kalaschnikow-Klon abgedrückt, 23 wahllose Opfer teils schwer verletzt, vier getötet.

Zehn Minuten dauerte sein Amoklauf mit Gewehr, Pistole, Machete und Bombenattrappe, doch der Schrecken währte. Die Polizei sammelte 24.000 Augenzeugenvideos, Schüler bekamen am nächsten Tag frei. Innenminister Karl Nehammer (ÖVP) ließ halbherzig den Staatsschutz umbauen, Justizministerin Alma Zadić (Grüne) Islamisten genauer kontrollieren. Beim Opferentschädigen wand sich der Staat lange.

Und nun sollen acht Geschworene im Namen

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  954 Wörter       5 Minuten

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