Was wurde eigentlich aus ...
... den Geschichten, die wir 2022 geschrieben haben? Wir haben nachgefragt
Am 3. März 2021 twitterte Wolfgang Pechlaner, 74, folgenden Satz: "Die jetzige türkise Führung ist nur mehr korrupt und machtgeil. Und wenn mich auch der laptoplose Blümel verklagt, diese Partei ist vergesslich oder korrupt." Finanzminister Gernot Blümel, vertreten durch den ÖVP-Anwalt Werner Suppan (er ist Ersatzmitglied im VfGH), fand diesen Satz so schlimm, dass er Pechlaner nicht nur zivilrechtlich verklagte, sondern auch strafrechtlich bestraft wissen wollte. Eine Richterin am Landesgericht Wien, Nicole Baczak, in Jugendtagen ÖVP-ÖH-Vorsitzende, erklärte sich nicht wegen ihres politischen Vorlebens für befangen, sondern verurteilte den Pensionisten wegen übler Nachrede zu einer Geldstrafe von 4200 Euro, 1050 davon unbedingt. Korrupt, das Wort sei in Bezug auf Blümel nicht erlaubt. Sie bemerkte in ihrem Urteil, dass Pechlaner wohl ein Kommunist sei und im Saal seine Gesinnungsfreunde im Gerichtssaal störten. Nun erhob der Pensionist, die Anwältin Maria Windhager zur Seite, Berufung, und das Oberlandesgericht sprach ihn frei. Die Meinungsfreiheit wiege schwerer als die Ehre Blümels. Danke für den Einblick in Österreichs Medienjustiz.