Kindesmissbrauchsbilder
Der Fall Teichtmeister soll schärfere Gesetze mit höheren Strafen bringen - und neuen Begriffen. Das Wort "Kinderpornographie" - wortwörtlich steht im Gesetzestext "pornographische Darstellung einer minderjährigen Person" - soll durch den Begriff "Kindesmissbrauchsbildmaterial" ersetzt werden. "Kinderpornographie" sei verharmlosend und relativierend, argumentieren Experten. Durchgesetzt hat sich das noch nicht. Auf dem "Verharmlosungsradar" der Initiative "Aufstehn" finden sich derzeit zahlreiche Artikel zum Fall Teichtmeister mit dem kürzeren und bekannteren Begriff "Kinderporno", meistens in der Titelzeile.