LEXIKON

Kindesmissbrauchsbilder

Medien, FALTER 05/23 vom 01.02.2023

Der Fall Teichtmeister soll schärfere Gesetze mit höheren Strafen bringen - und neuen Begriffen. Das Wort "Kinderpornographie" - wortwörtlich steht im Gesetzestext "pornographische Darstellung einer minderjährigen Person" - soll durch den Begriff "Kindesmissbrauchsbildmaterial" ersetzt werden. "Kinderpornographie" sei verharmlosend und relativierend, argumentieren Experten. Durchgesetzt hat sich das noch nicht. Auf dem "Verharmlosungsradar" der Initiative "Aufstehn" finden sich derzeit zahlreiche Artikel zum Fall Teichtmeister mit dem kürzeren und bekannteren Begriff "Kinderporno", meistens in der Titelzeile.

ANZEIGE

Fanden Sie diesen Artikel interessant? Dann abonnieren Sie jetzt und bleiben Sie mit unserem Newsletter immer informiert.

Diese Artikel könnten Sie auch interessieren:

Alle Medien-Artikel finden Sie in unserem Archiv.

12 Wochen FALTER um 2,17 € pro Ausgabe
Kritischer und unabhängiger Journalismus kostet Geld. Unterstützen Sie uns mit einem Abonnement!