Höchststrafen sind keine Terrorabwehr
Vier Helfer des Wiener Terroristen bekamen harte Gefängnisstrafen. Um zukünftige islamistische Anschläge zu verhindern, bräuchte es viel mehr
Zehn Minuten dauerte der Terroranschlag von Wien. Um 19: 59 griff Kujtim F. am Desider-Friedmann-Platz zum Sturmgewehr, um 20:09 starb er im Feuer der Wega-Beamten am Ruprechtsplatz.
Er hat am 2. November 2020 vier Menschen ermordet: den Hobbyfußballer Nedzip V., die Kunststudentin Vanessa P., die Homosexuellen-Aktivistin Gudrun S. und den Ramen-Koch Qiang Li.
Zwei Jahre, zwei Monate, 30 Tage und drei Stunden dauerte die juristische Aufarbeitung dieses Verbrechens. Am vergangenen Mittwoch haben die Geschworenen im Wiener Straflandesgericht sechs angeklagte Helfer des Terroristen von Wien verurteilt.
Die Sondersicherheitsschleuse und zwölf maskierte Wachmänner im Saal signalisierten: Hier regiert die Staatsgewalt.
Prozesse wie dieser sind eine ethische Unmöglichkeit: Vier Tote und ihre Familien, 23 Verletzte und eine traumatisierte Stadt klagen an. Der Täter Kujtim F., dem diese Menschen nichts bedeuteten, musste sich keinem Richter mehr stellen.