Im Käfig der Wortwörtlichkeit. Der Presserat rügt die Redefreiheit
Der Presserat hat mich gerügt. Ein Widerspruch aus prinzipiellen Gründen

Gottfried Waldhäusl beleidigt Schülerinnen mit Migrationshintergrund, 31. 1. in „Pro und Contra“ auf Puls 4 (Foto: Screenshot www.puls24.at)
In meiner Seuchenkolumne vom 2.2.2023 bezeichnete ich den ehemaligen niederösterreichischen Landesrat Gottfried Waldhäusl als "Landesunrat". Dieser hatte in einer TV-Diskussion einer 16-jährigen Gymnasiastin mit Migrationshintergrund auf deren Frage, was geschehen wäre, hätte man die Grenzen für solche wie sie geschlossen, geantwortet: "Dann wäre Wien noch Wien." Der Presserat hat nun entschieden, ich hätte damit "den betroffenen Politiker in einer menschenverachtenden Art und Weise" herabgesetzt.
Juristisch ist diese "Entscheidung" dubios, wie kompetente Juristinnen und Juristen versichern. Medienanwältin Maria Windhager wies darauf hin, dass der Wortsinn immer den Wortlaut schlage. Falter-Anwalt Alfred Noll darauf, dass hier, was der EGMR (und auch die österreichischen Gerichte) längst überwunden hat, die "schlechteste Bedeutung" herausgesucht werde, statt im Sinne der Meinungsfreiheit (im Zuge einer politischen Auseinandersetzung) diejenige Bedeutung herauszusuchen, die der Intention des Autors und einem verständigen Publikum entspricht.