Wir werden einen Richter brauchen

Handys ohne richterlichen Befehl sicherzustellen ist eine Grundrechtsverletzung. Dennoch sind Journalisten und Minister nicht gleich zu betrachten

Falter & Meinung, FALTER 26/2023 vom 28.06.2023

Foto: Rami Al-zayat | Unsplash

Die Staatsanwaltschaft Klagenfurt schickte vergangene Woche das Bundesamt für Korruptionsbekämpfung los, um Handy und Computer eines Aufdeckungsjournalisten sicherzustellen. Die Anklagebehörde warf dem Journalisten Franz Miklautz allen Ernstes vor, durch seine Artikel einen Beitrag zur Straftat "Verletzung des Amtsgeheimnisses" geleistet zu haben. Es dauerte drei Tage, bis die Oberstaatsanwaltschaft Graz und Justizministerin Alma Zadić diesen "beispiellosen Anschlag auf die Pressefreiheit" abwehrten.

Nein, das war keine Panne. So leicht darf man es den Verantwortlichen nicht machen. Im Gegenteil: In einem Bericht vom März vermerkte die zuständige Staatsanwältin explizit, dass für Miklautz als Journalist das Redaktionsgeheimnis gelte. Und trotzdem schickte sie die Kripo los. Und trotzdem verteidigte ihr Chef, Behördenleiter Josef Haißl, das Vorgehen medial.

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