Vorsicht, Rutschgefahr

Von der Stromrechnung bis zu den Sparzinsen: Immer zahlt der Konsument drauf. Ist das Vertrauen zwischen Unternehmen und ihren Kunden gestört?

Falter & Meinung, FALTER 30/2023 vom 25.07.2023

Der Flug TK1522 der Turkish Airlines von Wien nach Kayseri konnte am Freitag vergangener Woche nicht pünktlich in Schwechat starten. Statt um 22.40 Uhr landete man mitten in der Nacht um 1.47 Uhr Ortszeit in der Provinzhauptstadt. Ärgerlich, wenn ein Urlaub so beginnt.

Ein bisschen Trost gibt es aber für die Reisenden: Ab drei Stunden Verspätung haben Passagiere Anspruch auf eine Entschädigung von mindestens 250 Euro. Die EU-Fluggastrechte-Verordnung ist eines der vielen praktischen Konsumentenschutzinstrumente, die in der Europäischen Union gelten. Üblicherweise funktioniert das tadellos: Musterbrief herunterladen, ausfüllen und an die Airline schicken. Wenige Tage später ist das Geld meistens auf dem Konto.

Der Grund, warum dieser Vorgang längst Routine ist: Fluglinien überbuchen ihre Flüge systematisch. Man kann sich die Fluggesellschaften dabei ein bisschen wie Meteorologen bei der Wettervorhersage vorstellen. Für jede Strecke werden im Voraus Modelle berechnet. Das Ziel: die Zahl der kurzfristigen Stornierungen und No-Shows möglichst genau zu treffen und dabei möglichst voll zu fliegen. Geht die Kalkulation daneben, steht der Reisende am Gate: Sorry, Sie können leider nicht mitfliegen.

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